1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Werbenden (nachstehend: Auftraggeber) und der Red Pineapple Media GmbH, Emser Str. 22, 10719 Berlin (nachstehend: RedPineappleMedia), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Sämtliche Vertragsleistungen richten sich nach diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seinem Auftrag an.
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit einbezogen, als das RedPineappleMedia ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Widerspricht der Auftraggeber in seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auch unseren Bedingungen, werden nur diejenigen Klauseln Vertragsbestandteil, bei denen UEbereinstimmung vorliegt. Alle übrigen Bestimmungen werden dann nicht Vertragsbestandteil, ohne dass der übrige Vertrag unwirksam wird.
1. Die Dienstleistungsbeschreibungen des unter www.redpineapplemedia.com abrufbaren Internetauftrittes sowie das auf einen potenziellen Auftraggeber zugeschnittene Dienstleistungsangebot von RedPineappleMedia (sogenannte Auftragsempfehlung) sind freibleibend und dienen zur Erteilung eines Auftrages an RedPineappleMedia. Auftragserteilungen bedürfen der Textform. Mit Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. RedPineappleMedia kann das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen annehmen.
2. In Aufträgen sind der Werbetreibende und das/die beworbene(n) Produkt(e) anzugeben. Insbesondere Aufträge von Werbeagenturen und Werbevermittlern werden nur angenommen, wenn diese gemäß des ihnen erteilten Agentur- oder Vermittlungsauftrags nachweislich beauftragt und in ihren Aufträgen an RedPineappleMedia die Werbetreibenden und Produkte namentlich benannt sind. Nachträgliche Änderungen der Werbekampagne durch den Auftraggeber bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe von RedPineappleMedia.
3. Der Auftraggeber hat das Werbematerial (sogenannter Branded Content) spätestens 14 Tage vor der vereinbarten Werbeschaltung (öffentlichen Zugänglichmachung) vorzulegen. RedPineappleMedia ist berechtigt, Aufträge – auch einzelne Werbematerialen eines Auftrages – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder bereits gestartete Werbeschaltungen vorübergehend oder endgültig zu stoppen. Solche Gründe sind insbesondere gegeben, wenn die Werbeinhalte gegen Gesetze, vertragliche oder behördliche Auflagen oder gerichtliche Anordnungen verstoßen oder deren Veröffentlichung RedPineappleMedia unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Veröffentlichung insbesondere dann, wenn die Werbeinhalte beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder pornographischen Charakter besitzen. RedPineappleMedia ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbeinhalte vor der Schaltung auf die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen.
4. RedPineappleMedia ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritte (z.B. Partnerunternehmen, Unterauftragnehmer oder freie Mitarbeiter) einzusetzen. RedPineappleMedia wird diese mit der branchenüblichen Sorgfalt im Hinblick auf eine sach- und fachgerechte Vertragserfüllung auswählen und überwachen. Die Haftung von RedPineappleMedia bleibt dadurch unberührt.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit RedPineappleMedia an Dritte zu übertragen.
1. RedPineappleMedia bietet dem Auftraggeber (Advertiser) die Möglichkeit und den entsprechenden Service, dessen Werbematerial (Branded Content) im Internet digital zu verbreiten. Der Auftraggeber erstellt das jeweilige Werbematerial in eigener Verantwortung und stellt dieses anschließend RedPineappleMedia zum Zwecke der Werbeschaltung (öffentlichen Zugänglichmachung, vgl. § 2 Ziffer 3) zur Verfügung. Die Verbreitung des Werbematerials findet ausschließlich über das Internet statt. Zur Verbreitung und Platzierung der Werbematerialien werden verschiedene Social Media wie Facebook, Twitter und Linkedin oder auch Blogs und weitere Webseiten von bei RedPineappleMedia registrierten Publishern genutzt. Das Werbematerial wird hierzu auf der Plattform von RedPineappleMedia hochgeladen und allen relevanten, registrierten Publishern zur Verfügung gestellt. Als relevant gelten diejenigen Publisher, bei denen eine sachliche, thematische Berührung/UEberscheidung zwischen den Inhalten/ der Plattform des Publishers und dem Inhalt des Werbematerials besteht. Die relevanten Publisher entscheiden grundsätzlich selbst, welche Werbematerialen von welchem Auftraggeber sie auf Ihren Webseiten publizieren. Ferner besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber anzugeben, welchen Publishern das Werbematerial ausschließlich zur Verfügung bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden soll. Hierdurch wird gewährleistet, dass das Werbematerial des Auftraggebers vorteilhaft platziert wird. Dabei wird dem Auftraggeber das Erreichen der von ihm gewünschten/gebuchten Anzahl an „Views“ (Klicks) von RedPineappleMedia zugesichert. Die „Views“ sind eine Art Zuschauerzahl im Hinblick auf das von dem Auftraggeber bereitgestellte Werbematerial. RedPineappleMedia kann dem Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an „Views“ durch Auswertung von Statistiken und aufgrund von Erfahrung in diesem Bereich zusichern. Zum Verständnis der (technischen) Funktionsweise der Bestimmung/Messung einer konkreten Anzahl an „Views“ durch RedPineappleMedia erhält der Auftraggeber ein gesondertes Informationsblatt. Das Informationsblatt wird Bestandteil des Vertrages. UEberdies ist jeder Vorgang und jede Messung der Klicks transparent und vom Auftraggeber jederzeit nachprüfbar. Der Auftraggeber kann seinem Werbematerial einen eigenen Tracker hinzufügen, der von RedPineappleMedia übernommen und an die Publisher weitergeleitet wird. UEberdies erhält der Auftraggeber von RedPineappleMedia einen sogenannten Monitoring Report (Kampagnen Zusammenfassung) über den Verlauf der Kampagne und die Verbreitung des Werbematerials. Hierdurch kann jeder Verbreitungsschritt und jeder „View“ durch den Auftraggeber nachvollzogen werden.
2. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Platzierung oder Nicht-Platzierung auf bestimmte Webseiten oder neben oder im Zusammenhang mit bestimmten Webseiten-Inhalten, insbesondere redaktionellen Inhalten. Hiervon kann durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und RedPineappleMedia abgewichen werden (vgl. §3 Nr. 1,1. Absatz).
3. Der Vertrag wird auf Zeit, für die vom Auftraggeber gewünschte Werbekampagnendauer geschlossen. Der Vertrag endet grundsätzlich durch Zeitablauf. Während der Kampagnendauer wird RedPineappleMedia, gegebenenfalls durch eine breitere Streuung des Werbematerials, sicherstellen, dass die gebuchte Anzahl an „Views“ erreicht wird. Sollte die gebuchte Anzahl an „Views“ vor Ende der Werbekampagne erreicht werden, so endet der Vertrag mit Erreichen der gebuchten Anzahl an „Views“.
4. Der Auftraggeber wird die ihm bei der Zusammenarbeit mit RedPineappleMedia bekannt werdenden Geschäftsvorgänge, einschließlich die Informationen über die (technischen) Funktionsweise der Bestimmung/Messung einer konkreten Anzahl an „Views“ sowie die Inhalte des sogenannten Monitoring Report (Kampagnen Zusammenfassung) über den Verlauf der Kampagne und die Verbreitung des Werbematerials geheim halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.
1. Es gelten die mit dem Auftraggeber individüll vereinbarten Preise. In der vom Auftraggeber eingereichten Auftragserteilung wird der entsprechende Preis erfasst. Grundsätzlich richten sich die Preise nach der Anzahl der gebuchten „Views“. Hierzu werden dem Auftraggeber entsprechende View-Pakete von RedPineappleMedia zur Buchung vorgeschlagen.
2. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per UEberweisung auf das Geschäftskonto von RedPineappleMedia. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge 2 Tage nach dem vereinbarten Ende der Werbeschaltung/Vertragslaufzeit fällig.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RedPineappleMedia über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
4. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug oder werden RedPineappleMedia nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die objektive und wesentliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen und durch welche die Zahlungsansprüche von RedPineappleMedia gefährdet werden, kann RedPineappleMedia die Durchführung oder Fortsetzung der Werbekampagne von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Wird das Verlangen von RedPineappleMedia nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen einer von RedPineappleMedia zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist RedPineappleMedia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung der von ihm geschuldeten Zahlungen nur mit solchen Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, berechtigt.
1. Die Erstellung und UEbergabe der Werbemittel und -inhalte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die technischen Anforderungen (Format, Qualität etc.) an die zu überlassenen Werbemittel und -inhalte und die Art und Weise der UEbergabe werden von RedPineappleMedia vorgegebenen. Die technischen Anforderungen werden in der Auftragserteilung individuell festgehalten.
2. Der Auftraggeber hat das Werbematerial (sogenannter Branded Content) spätestens 14 Tage vor der vereinbarten Werbeschaltung (öffentlichen Zugänglichmachung) vorzulegen. Das Werbematerial wird von RedPineappleMedia bis zu 4 Wochen nach dem vereinbarten letzten Schalttermin bzw. nach Erreichen der vereinbarten Views aufbewahrt. Im Anschluss ist RedPineappleMedia zur Löschung/Vernichtung des Werbematerials berechtigt.
3. Sofern RedPineappleMedia den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen kann, weil die Werbemittel nicht, verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format geliefert worden sind, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. RedPineappleMedia wird sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
1. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche rechtliche Verantwortung für die Werbeinhalte und sonstigen Inhalte, zu denen Dritte ausgehend von den durch bei RedPineappleMedia registrierten Publisher geschalteten Werbemitteln weitergeleitet werden, sowie deren Gestaltung und Eignung für Werbezwecke. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Werbeinhalte nicht gegen gesetzliche, behördliche oder vertragliche Bestimmungen oder gerichtliche Anordnungen sowie Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßen und/oder beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder pornographischen Charakter besitzen.
2. Mit Zustandekommen des Auftrages erteilt der Auftraggeber RedPineappleMedia unentgeltlich und auf die Laufzeit des Vertrages befristet sämtliche Rechte, welche für die Durchführung der Werbekampagne notwendig sind (insbesondere die Möglichkeit der Unterlizenzierbarkeit sowie der räumlichen Unbegrenztheit). Hierzu gehören insbesondere alle Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die zur beauftragten Veröffentlichung der Inhalte durch die bei RedPineappleMedia registrierten Publisher erforderlich sind. Der Auftraggeber versichert, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren Einräumung berechtigt ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, RedPineappleMedia von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen RedPineappleMedia aufgrund oder im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber überlassenen Werbeinhalten geltend gemacht werden, soweit dem Auftraggeber ein Verschulden trifft. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche - auch verpflichtet, RedPineappleMedia von allen Kosten freizustellen bzw. alle Kosten zu ersetzen, die RedPineappleMedia - nach eigenem Ermessen - zur erforderlichen Rechtsverteidigung aufwenden muss. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftraggeber RedPineappleMedia unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen, die für die Prüfung der Ansprüche und Verteidigung erforderlich sind, zur Verfügung. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch, wenn RedPineappleMedia von einem Publisher in Anspruch genommen wird.
1. Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die RedPineappleMedia nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von RedPineappleMedia liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z.B. Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Betriebsstörungen) oder Verschulden Dritter, insbesondere vom Publisher zu vertretene technische oder sonstige Probleme, ist ausgeschlossen.
2. Offensichtliche Leistungsmängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch einen Monat nach Beendigung der Werbeschaltung, schriftlich unter genauer Darlegung der Beanstandung geltend zu machen.
3. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haftet RedPineappleMedia nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch RedPineappleMedia oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungserbringung sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind. Der typischerweise vorhersehbare Schaden ist auf die Höhe des für die Erfüllung des Auftrags zu zahlenden Entgeltes beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von RedPineappleMedia gegebenen Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Auftraggeber gilt die Privacy Policy Datenschutz Richtlinien.
1. Erfüllungsort ist der Sitz von RedPineappleMedia.
2. Bei allen Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen RedPineappleMedia und dem Autraggeber ergeben, ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von RedPineappleMedia zuständig ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. RedPineappleMedia ist in diesen Fällen auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
1. Individualvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und RedPineappleMedia gehen diesen AGB vor.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Unberührt hiervon bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen im UEbrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nahesten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn bei der Auslegung oder Durchführung des den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Auftrages eine ergänzungsbedürftige Lücke erkennbar wird.
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